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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 10 Sa 591/07   

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https://dejure.org/2007,14333
LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 10 Sa 591/07 (https://dejure.org/2007,14333)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2007 - 10 Sa 591/07 (https://dejure.org/2007,14333)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2007 - 10 Sa 591/07 (https://dejure.org/2007,14333)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang des Anspruchs eines Arbeitsnehmers auf die Bundesagentur für Arbeit in Höhe der erbrachten Leistungen bei Annahmeverzug des Arbeitgebers und gleichzeitiger Gewährung von Arbeitslosengeld; Verpflichtung zur Zahlung von Arbeitslosengeld an einen Arbeitnehmer wegen ...

  • Judicialis

    SGB III § 143 Abs. 3; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; BGB §§ 293 ff.; ; BGB § 615; ; SGB X § 115; ; SGB X § 115 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzugsansprüche aus übergegangenem Recht bei Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2005 - 9 Sa 1026/04

    Arbeitsvergütung und Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 10 Sa 591/07
    Auch seine Zahlungsklage hatte in beiden Instanzen Erfolg (ArbG Urteil vom 06.10.2004 = 4 Ca 898/03; LAG Urteil vom 04.05.2005 = 9 Sa 1026/04).

    Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 4 Ca 1071/02 (= 9 Sa 521/03) und 4 Ca 898/03 (= 9 Sa 1026/04).

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird insoweit auf die Entscheidungsgründe des rechtskräftigen Urteils des Landesarbeitsgerichts vom 04.05.2005 (9 Sa 1026/04) Bezug genommen.

    Dass der Arbeitnehmer in diesen zwei Monaten Arbeitentgelt zu beanspruchen hatte, stand mit Rechtskraft des Urteils des Landesarbeitsgerichts vom 04.05.2005 (9 Sa 1026/04) fest.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.07.2003 - 9 Sa 521/03

    Wochenendarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 10 Sa 591/07
    Herr Z. hat eine Kündigungsschutzklage erhoben, die in beiden Instanzen Erfolg hatte (ArbG Urteil vom 29.01.2003 = 4 Ca 1071/02; LAG Urteil vom 30.07.2003 = 9 Sa 521/03).

    Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 4 Ca 1071/02 (= 9 Sa 521/03) und 4 Ca 898/03 (= 9 Sa 1026/04).

    Mit Rechtskraft des Urteils des Landesarbeitsgerichts vom 30.07.2003 (9 Sa 521/03) stand fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 05.09.2002 nicht zum 30.09.2002 aufgelöst worden ist.

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